Die Zuschläge für den Einsatz von Physician Assistants oder vergleichbar akademisch qualifizierten Gesundheitsberufen (PCM) in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Diese Zuschläge werden ab sofort (voraussichtlich ab dem 1. November 2025) automatisch in bestimmten HZV-Verträgen berücksichtigt und die genaue Höhe hängt vom Stundenumfang des angestellten Mitarbeiters ab.
Was bedeutet das für dich? Zuschläge für PCM-Personal: Praxen, die Physician Assistants oder vergleichbar qualifizierte nichtärztliche akademische Gesundheitsberufe beschäftigen, können nun Zuschläge in der HZV erhalten.
Regelungen für verschiedene Einstiege: Die Höhe der Zuschläge hängt vom Einstieg in die PCM-Fortbildung ab.
Vergütung abhängig vom Arbeitsumfang: Die Höhe der Zuschläge wird abhängig vom Arbeitsumfang des angestellten PCM in den HZV-Verträgen vergütet.