Weitere PCM Zuschläge (01.01.2026) sind beschlossen.

Neuigkeiten aus Bayer: Die nächsten Zuschläge für PCMs sind beschlossen.

Im HzV-Vertrag BHÄV/AOK Bayern (Anhang 8 zu Anlage 3, Stand 01.01.2026) ist dafür u. a. der Aufschlag P1c geregelt: 6,00 € pro Quartal als Zuschlag auf die Strukturpauschale P1a, wenn Du eine akademisch qualifizierte Kraft wie einen Primary Care Manager (PCM) beschäftigst (1× pro Quartal, kontaktunabhängig, mit Qualifikationsnachweis; Vergütung ab dem Quartal nach der Beschäftigungsmeldung, nur für den Betreuarzt). Zusätzlich gibt es einen Zuschlag auf Besuch 1417 für Hausbesuche durch VERAH/PCM/PA bei zuschlagsfähigen Erkrankungen sowie für palliative, geriatrische und onkologische Patienten: 15,00 € je Leistung, max. 3× pro Quartal (ebenfalls nur Betreuarzt, abrechenbar nach Nachweis). Für telemedizinische Betreuung sind außerdem 10,00 € je Leistung (Zuschlag auf Besuch 1417 bei Ausstattung nach Anhang 10, max. 3× pro Quartal) sowie ein weiterer Aufschlag P1d von 2,00 € pro Quartal vorgesehen. Die Ziffern gelten ab 01.01.2026 und werden außerhalb der versichertenbezogenen Vergütungsobergrenze vergütet.

Die volle Honoraranlage unter: hausaerzte-bayern.de

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Bundesverein Primary Care Management e. V.

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